Forward Darlehen – Anschlussfinanzierung

 

Seit mehr als 10 Jahren gibt es die Finanzierungform des Forward Darlehen. Diese Form der Umschuldung oder Umfinanzierung ist eine immer beliebter werdende Form der Anschlussfinanzierung (Prolongation) im Rahmen einer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung. Durch ein Forwarddarlehen wollen viele der Kreditnehmer sich einen günstigeren Zinssatz für die weitere Finanzierung ihrer Bau- oder Immobilienangelegenheiten sichern.

Bei einem Forward Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit Sonderregelungen, dass von einigen Monaten bis zu 5 Jahren vor Auszahlungsbeginn vertraglich abgeschlossen wird. Die Zeit zwischen Forward-Darlehens-Vertragsabschluss und der ersten Auszahlung nennt man Forward-Periode. Mit dem Abschluss eines Forward-Darlehensvertrages während einer noch laufenden Darlehensperiode will man sich vorallem die niedrigen Zinsen der Gegenwart sichern.

Je nach Forward-Periode und aktueller Zinslage müssen Darlehensnehmer, um die Zinssicherheit über der Forward-Darlehens-Zeitraum gewährleistet zu bekommen, einen Zinsaufschlag mit einkalkulieren. Grundannahme ist also, dass die Zinsen für Kredite oder Darlehen zukünftig über dem derzeitigen Zinsniveau liegen werden, und das trotz des Zinsaufschlages, der Forward-Darlehens Zins zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung noch unter dem zukünftig geltenden Kredit-Zinssatz liegen wird.

Besonders in der derzeitigen Finanzkrise, in der auch die Zinssätze für die Bau-Finanzierung so tief wie lange nicht mehr sind, sind gerade deswegen Forward-Darlehens besonders attraktiv. Sich den günstigen Zinssatz von heute sichern, um nicht den sehr wahrscheinlich höheren Baufinanzierungs Zinssatz zu Beginn der Auszahlungsphase (in z.b. 3 Jahren) in Kauf nehmen zu müssen und so bares Geld verschenken.

Ärgerlich für die, die vor 3 Jahren beispielsweise ein Forward-Darlehen aufgenommen haben ist, dass mit heutigem Auszahlungsbeginn die Zinsen für einen normalen Immobilienkredit wohl unter dem aktuellem Forward-Darlehens Zinssatz liegen dürften. Den Anspruch vom Forward-Darlehen doch keinen Gebrauch machen zu wollen gibt es nicht bzw. fallen in diesem Fall eine hohe Summe für die Vorfälligkeitsentschädigung an. Findet ein Verkauf der Immobilie, für die das Forward-Darlehen genommen worden ist, vor Darlehens-Auszahlungsbeginn statt, muss eine Entschädigung für die Nichtabnahme des Darlehens entrichtet werden. Mit einem Forward-Darlehen sind somit einige Risiken verbunden, die vor Vertragabschluss gründlich durchdacht werden sollten.

weitere Artikel:

geschrieben am 15. Mai. 2009

0 Comments

No comments yet. Be the first to leave a comment !
Leave a Comment

zurück
«
weiter
»
Impressum  |  designed by ZENVERSE